Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT- und Softwaredienstleistungen (B2B)
Zielgruppe: Unternehmer i. S. d. § 14 BGB. Nicht für Verbrauchergeschäfte. Für die Nutzung unserer SaaS-Plattform gelten die SaaS-Plattform-AGB.
Anbieter (im Folgenden „Auftragnehmer"):
Kommora – Inh. Björn David(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 BGB).
(2) Sie werden Vertragsbestandteil, indem der Auftragnehmer im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung auf sie hinweist und dem Auftraggeber die Möglichkeit zur Kenntnisnahme verschafft (z. B. durch Verlinkung oder Übersendung als PDF).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Gegenstand des Vertrags sind IT- und Softwaredienstleistungen, insbesondere Softwareentwicklung, Erstellung und Anpassung von Shop-Plugins und Schnittstellen, Systemintegrationen, Datenimporte sowie – soweit vereinbart – Hosting- und Wartungsleistungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(3) Der Auftragnehmer schuldet die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatz-, Reichweiten- oder Ranking-Ziele), soweit ein solcher nicht ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart wurde.
(4) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) werden gesondert vereinbart und vergütet.
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte, Zugänge und Systemumgebungen vollständig, richtig und rechtzeitig bereit und benennt einen ansprechbaren Kontakt für Rückfragen und Freigaben.
(2) Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten (z. B. Texte, Bilder, Produktdaten, Marken- und Urheberrechte) selbst verantwortlich.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet.
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung (Pauschale oder Aufwand nach vereinbartem Stundensatz netto). Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen bzw. erhoben.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 288 BGB) sowie je Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR zu berechnen; die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt unberührt.
(4) Bei größeren Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Anzahlungen bzw. Abschlagszahlungen (Teilrechnungen) nach Leistungsfortschritt zu verlangen.
(5) Die Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Fixgeschäfte bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
(1) Soweit Werkleistungen geschuldet sind, nimmt der Auftraggeber diese nach Bereitstellung unverzüglich ab. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung bzw. Abnahmeaufforderung konkrete, wesentliche Mängel in Textform rügt oder wenn er die Leistung produktiv einsetzt.
(1) An erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Quellcode, Plugins, Konfigurationen) räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die zur vereinbarten Nutzung erforderlichen Rechte ein.
(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
(3) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemein einsetzbares Know-how, Konzepte und wiederverwendbare Bibliotheks-/Modulbestandteile auch für andere Kunden zu nutzen.
(1) Der Auftragnehmer leistet bei Mängeln zunächst Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung) innerhalb angemessener Frist.
(2) Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist die reproduzierbare, nachvollziehbare Beschreibung des Mangels durch den Auftraggeber.
(3) Keine Mängel sind Fehlfunktionen, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten fehlerhaften Daten/Inhalten, nachträglichen Eingriffen Dritter, unsachgemäßer Nutzung oder Änderungen der Systemumgebung beruhen.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach Absatz (2) ist der Höhe nach begrenzt auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Einzelauftrags, höchstens jedoch auf 500.000 EUR je Schadensfall.
(4) Eine weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn – ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Datensicherung: Der Auftraggeber ist für die regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich und erstellt vor Arbeiten des Auftragnehmers an seinen Systemen eine vollständige Datensicherung. Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung angefallen wäre.
(6) Mitwirkung und Zulieferungen: Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte und Zugänge vollständig, richtig und rechtzeitig bereit. Für Schäden oder Mängel, die auf unvollständigen, fehlerhaften oder verspätet gelieferten Angaben, Daten oder Inhalten des Auftraggebers beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zu Vertragszwecken. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere bei Hosting-/Wartungsleistungen), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab.
(1) Bei laufenden Leistungen (z. B. Hosting, Wartung, Support) gilt die im Angebot vereinbarte Laufzeit. Ohne abweichende Vereinbarung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich kündbar.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers (Amtsgericht Kaiserslautern).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Stand: Juli 2026
Als PDF (für Angebots-Anhang)